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   OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20   

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https://dejure.org/2020,39319
OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20 (https://dejure.org/2020,39319)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.10.2020 - 12 U 1161/20 (https://dejure.org/2020,39319)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 12 U 1161/20 (https://dejure.org/2020,39319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 286 Abs. 1; BGB § 280
    Kein Anspruch des VN auf Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug des Versicherers

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Anspruch Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug Versichererung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81

    Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20
    Die Rechtsprechung hat zwar Nutzungsausfallentschädigungen nicht nur als Schadensersatz nach Verkehrsunfällen zugesprochen, sondern zum Beispiel auch, wenn der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs verzögert hat (BGH VIII ZR 161/81, Urteil vom 14.07.1982, juris) oder wenn der Schuldner aufgrund eines Kaufvertrages zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefes verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (BGH VIII ZR 131/82, Urteil vom 15.06.1983, juris).

    Unverzichtbare Voraussetzung für die Zuerkennung einer Nutzungsausfallentschädigung bleibt nämlich, dass eine unmittelbare nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst (BGH VIII ZR 161/81, Urteil vom 14.07.1982, juris; BGH VI ZR 120/69, Urteil vom 15.12.1970, juris, OLG Düsseldorf 4 W 45/05, Beschluss vom 25.08.2005, juris), sei es auch in Gestalt dessen unterlassener Herausgabe (siehe obige Beispiele), stattgefunden hat.

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69

    Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit,

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20
    Unverzichtbare Voraussetzung für die Zuerkennung einer Nutzungsausfallentschädigung bleibt nämlich, dass eine unmittelbare nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst (BGH VIII ZR 161/81, Urteil vom 14.07.1982, juris; BGH VI ZR 120/69, Urteil vom 15.12.1970, juris, OLG Düsseldorf 4 W 45/05, Beschluss vom 25.08.2005, juris), sei es auch in Gestalt dessen unterlassener Herausgabe (siehe obige Beispiele), stattgefunden hat.
  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20
    Die Rechtsprechung hat zwar Nutzungsausfallentschädigungen nicht nur als Schadensersatz nach Verkehrsunfällen zugesprochen, sondern zum Beispiel auch, wenn der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs verzögert hat (BGH VIII ZR 161/81, Urteil vom 14.07.1982, juris) oder wenn der Schuldner aufgrund eines Kaufvertrages zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefes verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (BGH VIII ZR 131/82, Urteil vom 15.06.1983, juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10

    Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20
    Die durch den Verzug damit eventuell entgangenen Nutzungsmöglichkeiten (der Sache an sich) stellen daher keinen ersatzfähigen Schaden dar (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 9 U 61/94, Urteil vom 01.02.1995, juris; OLG Hamm 20 U 108/10, Urteil vom 15.12.2010, juris; OLG Düsseldorf 4 W 45/05, Beschluss vom 25.08.2005, juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Auf., § 286, Rndr.
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